Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 13.07.2022 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat der Klägerin ihre außergerichtlichen Kosten auch im Berufungsverfahren zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist die Rückerstattung von Arbeitgeberzuschüssen zur freiwilligen Krankenversicherung des Beklagten in Höhe von 11.732,33 Euro für die Zeit Januar 2017 bis einschließlich November 2019 streitig.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|