LAG Hamm - Urteil vom 09.01.2013
4 Sa 426/11
Normen:
§ 28 Abs. 2 Buchst. f Satzung VBL;
Vorinstanzen:
ArbG Bielefeld, vom 15.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1609/08

Rechtmäßigkeit des Ausschlusses von der Pflicht zur Versicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder wegen Befreiung in einem früheren Arbeitsverhältnis; Hinweispflichten des Arbeitgebers

LAG Hamm, Urteil vom 09.01.2013 - Aktenzeichen 4 Sa 426/11

DRsp Nr. 2013/8376

Rechtmäßigkeit des Ausschlusses von der Pflicht zur Versicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder wegen Befreiung in einem früheren Arbeitsverhältnis; Hinweispflichten des Arbeitgebers

1. Der Ausschluss von der Pflicht zur Versicherung eines im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmers bei der Zusatzversorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) nach § 6 Abs. 2 Buchst. f des Tarifvertrags über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe (Versorgungs-TV) vom 04.11.1966 i.d.F des 18. Änderungstarifvertrags vom 12.11.1987 wegen einer in einem vorherigen Arbeitsverhältnis bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung von ihm beantragten Befreiung von der Zusatzversorgungspflicht verstößt nicht gegen höherrangiges Recht (gegen LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2003 - 12 Sa 1562/02).