Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 14. Juni 2017 und die Entscheidung der Schiedsstelle nach §
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 28 191,80 Euro festgesetzt.
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