Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.12.2016 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Höhe der Betriebsrente der Klägerin und dabei um die Höhe des ruhegeldfähigen Einkommens und die Einbeziehung der variablen Vergütung der Klägerin.
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