Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.06.2009 in Sachen
18 Ca 257/09 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darum, ob der Beklagte verpflichtet ist, die dem Kläger zustehende Betriebsrente nach Eintritt des Versorgungsfalles so, wie in der ursprünglichen arbeitgeberseitigen Ruhegeldordnung vorgesehen, zu dynamisieren.
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