Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 29.10.2015 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Parteien streiten über die Arbeitnehmereigenschaft der Klägerin und die Beendigung ihrer Vertragsverhältnisse auf Grund ihrer Befristung.
Die 1962 geborene, verheiratete, gegenüber vier Kindern unterhaltsverpflichtete Klägerin ist seit dem 15.08.2009 bei der Beklagten als Musikschullehrerin gegen ein Bruttomonatsgehalt von 2000,00 € tätig.
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