LAG Köln - Urteil vom 27.04.2017
7 SaGa 5/17
Normen:
GG Art. 33; SGB IX § 82;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 12.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ga 109/16

Rechte eines schwerbehinderten Bewerbers bei unzutreffender Ausschließung aus dem Bewerberverfahren als offensichtlich fachlich ungeeignet

LAG Köln, Urteil vom 27.04.2017 - Aktenzeichen 7 SaGa 5/17

DRsp Nr. 2018/17678

Rechte eines schwerbehinderten Bewerbers bei unzutreffender Ausschließung aus dem Bewerberverfahren als "offensichtlich fachlich ungeeignet"

Setzt ein öffentlicher Arbeitgeber in der Ausschreibung für eine Stelle entsprechend Beamtenbesoldungsgruppe A 16 voraus, dass der/die Bewerber/-in "ein erfolgreich abgeschlossenes, einschlägiges Hochschulstudium (Master bzw. Diplom/Universität) vorzugsweise in den Fachrichtungen Informatik, Wirtschaftsinformatik..." vorzuweisen hat, so kann ein schwerbehinderter promovierter Wirtschaftswissenschaftler nicht ohne Einladung zu einem Vorstellungsgespräch als "offensichtlich fachlich ungeeignet" aus dem Bewerberverfahren ausgeschlossen werden, weil er über kein "einschlägiges" Hochschulstudium verfüge, wenn der Arbeitgeber zugleich auf die Plätze 1, 2 und 4 des vorläufigen Bewerberrankings Personen gesetzt hat, die überhaupt keinen Hochschulabschluss besitzen.

Tenor

Auf die Berufung des Verfügungsklägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.01.2017 in Sachen 14 Ga 109/16 abgeändert: