Der (erneute) Aussetzungsantrag des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Berufung des Klägers gegen das am 01.09.2022 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen, Az.:
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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