Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 10.02.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 25. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart gem. § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen.
2.Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats nach Zustellung dieses Beschlusses.
I.
1. 2. 3. 4.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|