Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 21, vom 09.04.2013 (Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 1.503,50 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits in der ersten Instanz tragen die Klägerin 76 % und die Beklagte 24 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 2.994,01 € festgesetzt.
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