Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 19.01.2018 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Antragsteller (Betriebsrat) bei der Entscheidung mitzubestimmen hat, ob die Beteiligte zu 2. (Arbeitgeberin) mit bestimmten Mitarbeitern vereinbart, dass deren Arbeitsentgelt unter Berücksichtigung der sog. Übungsleiterpauschale gemäß § 3 Nr. 26 EStG abgerechnet wird.
1. 2.
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