LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 01.09.2020
6 Sa 322/19
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 11.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1439/18

Recht zur Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit bei US-StationierungsstreitkräftenDV Arbeitszeit Kraftfahrer nicht im Widerspruch zu tariflich einseitigem Leistungsbestimmungsrecht bei US-StationierungsstreitkräftenAusübung billigen Ermessens bei Arbeitszeitverringerung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.09.2020 - Aktenzeichen 6 Sa 322/19

DRsp Nr. 2021/4516

Recht zur Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit bei US-Stationierungsstreitkräften DV Arbeitszeit Kraftfahrer nicht im Widerspruch zu tariflich einseitigem Leistungsbestimmungsrecht bei US-Stationierungsstreitkräften Ausübung billigen Ermessens bei Arbeitszeitverringerung

1. Die deutschen Arbeitsgerichte sind für Klagen von Mitarbeitern der US-Stationierungsstreitkräfte gegen die Bundesrepublik Deutschland im Wege der Prozessstandschaft für die USA zuständig.2. Die Reduzierung der Wochenarbeitszeit bei den US-Stationierungsstreitkräften von 48,5 auf 42,5 Stunden ist rechtmäßig.3. Der Arbeitgeber hat bei der Reduzierung der Wochenarbeitszeit nach billigem Ermessen innerhalb der Grenzen des tariflich bestehenden einseitigen Leistungsbestimmungsrechtes zu handeln.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 11. Juli 2019 - 8 Ca 1439/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf unveränderte regelmäßige Wochenarbeitszeit.