LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 02.03.2022
4 Sa 644/21
Normen:
GewO § 106 S. 1; ZPO § 97 Abs. 1;
Fundstellen:
EzA-SD 2022, 5
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 03.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 39 Ca 13047/20

Recht des Arbeitgebers zur Festlegung von Arbeitsbedingungen wegen COVID-19Ausformung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung durch HygienekonzeptVerlust des Entgeltanspruchs bei Ablehnung der COVID-Bedingungen des ArbeitgebersKein Entgeltanspruch bei LeistungsunwilligkeitUnmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung bei betrieblichem Betretungsverbot

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.03.2022 - Aktenzeichen 4 Sa 644/21

DRsp Nr. 2022/6438

Recht des Arbeitgebers zur Festlegung von Arbeitsbedingungen wegen COVID-19 Ausformung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung durch Hygienekonzept Verlust des Entgeltanspruchs bei Ablehnung der COVID-Bedingungen des Arbeitgebers Kein Entgeltanspruch bei Leistungsunwilligkeit Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung bei betrieblichem Betretungsverbot

Ein Arbeitgeber kann zum Schutz seiner Beschäftigten vor einer Infektion mit dem Coronavirus die Art und Weise der Arbeitserbringung und Ordnung und Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb regeln, und zwar auch mit der Folge, dass derjenige Arbeitnehmer, der nicht bereit ist, seine Arbeitsleistung entsprechend der (zulässigen) Festlegung zu erbringen, mittelbar seinen Entgeltanspruch verliert. Er kann aber nicht ohne Konkretisierung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung unmittelbar über den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers disponieren.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 03.03.2021 - 39 Ca 13047/20 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird zugelassen, soweit sich die Beklagte gegen die Verurteilung gemäß dem arbeitsgerichtlichen Tenor zu I. wendet.

Normenkette:

GewO § 106 S. 1; ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand: