LAG München, vom 06.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 37/02
ArbG Kempten, vom 13.12.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1972/01
Recht der Teilzeitarbeit - Anspruch auf Teilzeitarbeit; Einstellung einer Vollzeitkraft bei gleichzeitigem Abbau von Überstunden, Inanspruchnahme dauernder Überstunden anderer Arbeitnehmer oder von Leiharbeit
BAG, Urteil vom 09.12.2003 - Aktenzeichen 9 AZR 16/03
DRsp Nr. 2004/9629
Recht der Teilzeitarbeit - Anspruch auf Teilzeitarbeit; Einstellung einer Vollzeitkraft bei gleichzeitigem Abbau von Überstunden, Inanspruchnahme dauernder Überstunden anderer Arbeitnehmer oder von Leiharbeit
»1. Der Arbeitnehmer kann zur Durchsetzung seines Teilzeitanspruches nach § 8TzBfG vom Arbeitgeber nicht verlangen, dass dieser zum Ausgleich der verringerten Arbeitszeit eine Vollzeitkraft bei gleichzeitigem Abbau von Überstunden anderer Arbeitnehmer einstellt.2. Ebenso wenig kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, den Arbeitszeitausfall durch dauernde Überstunden anderer Arbeitnehmer auszugleichen.3. Auf die Inanspruchnahme von Leiharbeit kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber dann nicht verweisen, wenn der Arbeitgeber nicht ohnehin auf Leiharbeit als übliche Maßnahme zurückgreift.4. Es ist für den Anspruch nach § 8TzBfG unerheblich, aus welchen Gründen der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit verringern möchte.«
Orientierungssätze:
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