Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig vom 21.08.2019 (
Der Beklagte wird verurteilt, die in dem Gebäude B...... xx, 00000 L...... im Erdgeschoss gelegenen Räume (vermietet zur Nutzung als YYY), deren Fläche ca. 117 m² beträgt, zu räumen und geräumt an die D...... GmbH, M...... xx, 00000 B......, vertreten durch die Geschäftsführer D......, L...... und H......, A......, herauszugeben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites beider Instanzen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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