Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 27.05.2010,Az.:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 58.000,-- € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.01.2010 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Zahlung einer Prämie.
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