I. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24, vom 16. Dezember 2019 abgeändert:
Im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung - wird es der Antragsgegnerin bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, ersatzweise einer Ordnungshaft für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,-- Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre)
verboten,
in Bezug auf den Antragsteller im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland folgende Äußerungen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:
a) "Da spenden die Leute für das Zugpferd I. K. Aber der geht offenbar recht leer aus. Stattdessen erhält zB eine vollständig unbekannte Nazidame, ... nennen wir sie mal A. w. ... bedürftigerweise für einen erfolglosen Sinnlosprozess finanzielle Unterstützung. Entscheider: S. und/oder
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