I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 05. März 2019, Aktenzeichen -
Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin eine Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG in Höhe von 4.075,76 Euro zu zahlen.
II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen
III. Von den Kosten des Rechtstreits haben die Klägerin 74 % und das beklagte Land 26 % zu tragen.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|