LAG Köln - Beschluss vom 08.02.2010
5 TaBV 73/09
Normen:
SGB IX § 81 Abs. 1 S. 1; SGB IX § 82 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 22.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BV 81/08

Prüfungs- und Meldepflichten des Arbeitgebers in Schwerbehindertensachen bei interner Stellenbesetzung; unbegründeter Antrag der Schwerbehindertenvertretung zur Benachrichtigung der Arbeitsverwaltung

LAG Köln, Beschluss vom 08.02.2010 - Aktenzeichen 5 TaBV 73/09

DRsp Nr. 2010/13701

Prüfungs- und Meldepflichten des Arbeitgebers in Schwerbehindertensachen bei interner Stellenbesetzung; unbegründeter Antrag der Schwerbehindertenvertretung zur Benachrichtigung der Arbeitsverwaltung

Bei einer internen Stellenbesetzung, bei der nach der Ausschreibung nur interne Versetzungs- oder Beförderungsbewerber in Betracht kommen können, bestehen keine Prüfungs- und Meldepflichten gemäß §§ 81 Abs. 1 Satz 1, 82 Satz 1 SGB IX im Hinblick auf die Einstellung externer Schwerbehinderter.

Tenor

1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 22.04.2009 - 3 BV 81/09 - wird zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IX § 81 Abs. 1 S. 1; SGB IX § 82 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Reichweite des Informationsrechts des Antragstellers gegenüber der Antragsgegnerin.

Der Antragsteller ist die Schwerbehindertenvertretung im Dezernat 9 (Umwelt und Kultur) des Antragsgegners. Der Antragsgegner ist der L .