1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.04.2011 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen fristlosen Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung.
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