Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 17.10.2012 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Beschwerdewert:7.300,-- €.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten über die Anpassung laufender Leistungen einer Altersversorgung.
1. 2. 3.
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