Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 29.06.2012 -
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung innerhalb der Wartezeit.
Der am 26.12.1963 geborene, ledige Kläger war bei der Beklagten seit dem 19.10.2011 auf der Grundlage des Arbeitsvertrags vom 19.10.2011 tätig. In dem Arbeitsvertrag hieß es u.a.:
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|