LAG Hamm - Urteil vom 28.04.1995
10 Sa 1386/94
Normen:
BGB § 779 ; ZPO § 794 ;
Fundstellen:
ARST 1996, 141
DB 1996, 989
LAGE § 794 ZPO Ausgleichsklausel Nr. 1
NZA-RR 1996, 286
WiB 1995, 1005
Vorinstanzen:
ArbG Bielefeld, vom 22.06.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1302/94

Prozessvergleich: Reichweite einer Ausgleichsklausel - Anspruch auf Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens

LAG Hamm, Urteil vom 28.04.1995 - Aktenzeichen 10 Sa 1386/94

DRsp Nr. 2001/4071

Prozessvergleich: Reichweite einer Ausgleichsklausel - Anspruch auf Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens

Eine allgemeine, umfassende Ausgleichsklausel in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich, die sämtliche wechselseitigen Ansprüche der Parteien aus dem Arbeitsverhältnis erledigt, erfasst nicht Rückzahlungsansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer aus einem neben dem Arbeitsverhältnis rechtlich selbständigen Darlegungen.

Normenkette:

BGB § 779 ; ZPO § 794 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Rückzahlung eines dem Kläger und seiner Ehefrau von der Beklagten gewährten Darlehens.

Seit dem 01.11.1979 war der Kläger als Bezirksdirektor der Beklagten in der Bezirksdirektion B. zu einem monatlichen Bruttoverdienst von zuletzt 12.484 DM tätig.