Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 20. August 2015 -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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