A. Die Parteien streiten nach Erledigung der Hauptsache noch über die Kosten in einem Verfahren betreffend die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung.
Der 1967 geborene Kläger war seit dem 24. September 1985 mit einer Unterbrechung im Tief- und Rohrleitungsbaubetrieb der Beklagten als Bauarbeiter zu einem Bruttolohn von zuletzt 4.396,56 DM monatlich beschäftigt.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|