Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht und ob die vorsorgliche Kündigung der Beklagten dieses ggf. aufgelöst hat.
Der Kläger hat, soweit in der Revisionsinstanz noch von Interesse, beantragt,
festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 28. Juni 2005 weder fristlos noch fristgerecht aufgelöst worden ist.
Die Beklagte hat beantragt, die Klage abzuweisen.
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