I. Die Parteien streiten über den Bestand ihres Arbeitsverhältnisses auf Grund einer arbeitgeberseitigen außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat das Landesarbeitsgericht die Klage abgewiesen. Es hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen richtet sich die auf Verfahrensfehler gestützte Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers.
II. Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|