I.
Mit seiner am 28.07.2006 im genannten Verfahren des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - eingegangenen Klage begehrte der Kläger die Rücknahme einer Abmahnung vom 28.06.2006 und deren Entfernung aus der Personalakte und beantragte, ihm insoweit Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Beschwerdeführers zu bewilligen. Am 31.08.2006 schlossen die Parteien einen Prozessvergleich folgenden Inhalts:
1. Die Parteien sind sich einig, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund ordentlicher betriebsbedingter Arbeitgeberkündigung vom 10.08.2006 mit Ablauf des 15.09.2006 sein Ende finden wird.
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