Prozesskostenhilfe: keine Vorschusspflicht im Rahmen des Unterhaltsanspruches für Kündigungsschutzklage des Ehegatten
LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.01.1995 - Aktenzeichen 15 Ta 23/94
DRsp Nr. 2002/7809
Prozesskostenhilfe: keine Vorschusspflicht im Rahmen des Unterhaltsanspruches für Kündigungsschutzklage des Ehegatten
Bei einer Kündigungsschutzklage handelt es sich um keine "persönliche Angelegenheit" im Sinne des § 1360a Abs. 4 Satz 1 BGB. Daher ist der Ehegatte nicht verpflichtet, im Rahmen seiner Unterhaltspflicht dem anderen Ehegatten finanzielle Mittel zur Führung eines Kündigungsschutzprozesses zur Verfügung zu stellen.