Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Prozesskostenhilfe-Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 07.12.2012 in Sachen
Der Klägerin wird für das Verfahren
Die zulässige sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 07.12.2012 ist in der Sache begründet. Der Klägerin war für das Verfahren
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