Die Beschwerde des Klägervertreters gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 17. August 2009 - 8 Ca 42/09 - wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Mit der am 5. Februar 2009 erhobenen Klage beantragte der Kläger durch seinen Prozessbevollmächtigten zugleich Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten und die Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf einen eventuellen Mehrwert des Vergleichs.
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