Auf die sofortige Beschwerde der Klägerseite wird der Klägerin Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. Azu den Bedingungen eines im Arbeitsgerichtsbezirk Siegburg ansässigen Rechtsanwalts für den Antrag zu 1. aus dem Schriftsatz vom 14.01.2011 (Verurteilung der Beklagten, beginnend mit dem Monat Januar 2011 monatlich 556,00 - zu zahlen) bewilligt; dabei hat die Klägerin aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einstweilen keinen eigenen Beitrag zu den Prozesskosten zu leisten.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde der Klägerseite zurückgewiesen.
I. Die Klägerin begehrt für die vorliegende Drittschuldnerklage Prozesskostenhilfe.
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