Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 05.10.2017 gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 04.09.2017-
Der Klägerin wird Prozesskostenhilfe im bewilligten Umfang auch für den Antrag zu 2) bewilligt.
I. Die Klägerin hatte unter dem 06.06.2017 Kündigungsschutzklage erhoben und mit dem Antrag 2) den allgemeinen Feststellungsantrag sowie einen Weiterbeschäftigungsantrag gestellt. Das Kündigungsschutzgesetz findet auf das Arbeitsverhältnis Anwendung.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|