Prozesskostenhilfe: Erstattung der Vergleichsgebühr bei außergerichtlichem Vergleich
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.1991 - Aktenzeichen 7 Ta 59/91
DRsp Nr. 2002/8900
Prozesskostenhilfe: Erstattung der Vergleichsgebühr bei außergerichtlichem Vergleich
Der beigeordnete Rechtsanwalt erhält auch für einen außergerichtlichen Vergleich die Vergleichsgebühr aus der Staatskasse, wenn durch den Vergleich der anhängige Rechtsstreit beendet wird.