LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 10.08.2009
10 Ta 1530/09
Normen:
ZPO § 114 S. 1; ZPO § 115; ZPO § 127;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 16.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 39 Ca 9270/09

Prozesskostenhilfe; Berücksichtigung von Kreditbelastungen; Unangemessenheit des Erwerbs eines Zweit-Fernsehers innerhalt eines Zeitraums von 15 Monaten; Erschleichen von PKH

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.08.2009 - Aktenzeichen 10 Ta 1530/09

DRsp Nr. 2010/10747

Prozesskostenhilfe; Berücksichtigung von Kreditbelastungen; Unangemessenheit des Erwerbs eines Zweit-Fernsehers innerhalt eines Zeitraums von 15 Monaten; Erschleichen von PKH

Kreditbelastungen für den Kauf eines zweiten Fernsehers - mit einer Bildschirmdiagonale von 127 cm - innerhalb von 15 Monaten sind unangemessen und können nicht als Belastung bei der PKH-Prüfung abgezogen werden.

1. Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 13. Juli 2009 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 16. Juni 2009 - 39 Ca 9270/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen, soweit das Arbeitsgericht ihr nicht bereits durch Beschluss vom 20. Juli 2009 abgeholfen hat.

2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 114 S. 1; ZPO § 115; ZPO § 127;

Gründe:

I. Die beschwerdeführende Klägerin begehrt mit ihrer Beschwerde das Absehen von der Zahlung monatlicher Raten aus ihrem Einkommen im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe und Beiordnung ihrer Rechtsanwältin.