Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 2. Juli 2011 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Der Kläger wendet sich gegen die Anordnung einer Ratenzahlung durch das Arbeitsgericht Trier.
Das vom Kläger vor dem Arbeitsgericht Trier eingeleitete Kündigungsschutzverfahren zwischen den Parteien (Az.:
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