I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung im Nachprüfungsverfahren.
Das Arbeitsgericht Elmshorn hat durch Beschluss vom 31.08.2004 der Beschwerdeführerin für die erste Instanz Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmung bewilligt und Rechtsanwalt J... beigeordnet. In seiner Sitzung am 13.01.2005 hat auch das Landesarbeitsgericht für das Berufungsverfahren entsprechend Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung von Rechtsanwalt J... bewilligt.
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