ArbG Gera, vom 03.05.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1965/98
Prozesskostenhilfe: Anspruch des Insolvenzverwaltung auf Beiordnung eines Rechtsanwalts
LAG Thüringen, Beschluss vom 24.08.1999 - Aktenzeichen 8 Ta 114/99
DRsp Nr. 2002/15211
Prozesskostenhilfe: Anspruch des Insolvenzverwaltung auf Beiordnung eines Rechtsanwalts
»1. Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht vorgeschrieben ist und soweit der Gegner nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten ist, kann einem als Insolvenzverwalter eingesetzten Rechtsanwalt auch vor den Gerichten für Arbeitssachen im Rahmen der gewährten Prozesskostenhilfe nur dann ein Rechtsanwalt nach § 121 Abs. 2ZPO beigeordnet werden, wenn es erforderlich erscheint.2. Die Erforderlichkeit der Beiordnung richtet sich danach, ob die konkrete Tätigkeit auch von einem Nichtjuristen im Rahmen seines Amtes ohne Anwaltshilfe erledigt werden würde und müsste.3. Unter Berücksichtigung der Anlegung eines strengen Maßstabes ist die Erforderlichkeit zu verneinen, wenn im zugrundeliegenden Klageverfahren auf Zahlung von Vergütung nur die insolvenzrechtliche Einordnung der Forderung und die Geltendmachung des Einwands der Masseunzulänglichkeit in Frage steht.«