Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 30.11.2011 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
I.
Der anwaltlich vertretenen Klägerin ist durch Ausgangsbeschluss des Arbeitsgerichts vom 13.07.2010 ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihrer Rechtsanwältin zur Durchführung des erstinstanzlichen Verfahrens bewilligt worden.
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