LAG Köln - Urteil vom 13.03.2002
7 Sa 828/01
Normen:
HGB § 65 §§ 87 ff. ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1654/01

Provisionsanspruch, Erlöschen; Vertragsende; Provisionsgarantie

LAG Köln, Urteil vom 13.03.2002 - Aktenzeichen 7 Sa 828/01

DRsp Nr. 2002/15374

Provisionsanspruch, Erlöschen; Vertragsende; Provisionsgarantie

»Erhält ein Versicherungsmitarbeiter, der ein für seinen Arbeitgeber neues Kundengebiet aufzubauen hat, während der ersten sechs Monate seiner Tätigkeit eine Provisionsgarantie, bei der jedweder Unterverdienst anrechnungsfrei niedergeschlagen wird, so kann dies einen sachlichen Ausgleich dafür darstellen, dass später, im Zeitpunkt des Vertragsendes, nach der vertraglichen Vereinbarung auch solche Provisionsansprüche erlöschen, die bereits erarbeitet, aber noch nicht fällig sind (Anschluss an BAG AP Nr. 7 zu § 65 HGB vom 20.07.1973).«

Normenkette:

HGB § 65 §§ 87 ff. ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um einen Provisionsanspruch des Klägers und Berufungsklägers.

Wegen des Sach- und Streitstandes erster Instanz, der erstinstanzlich gestellten Anträge und der Gründe, die das Arbeitsgericht Köln dazu bewogen haben, die Klage abzuweisen, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des erstinstanzlichen Urteils vom 13.03.2001 Bezug genommen.

Das erstinstanzliche Urteil wurde dem Kläger am 20.06.2001 zugestellt. Er hat hiergegen am 19.07.2001 Berufung eingelegt und diese am 07.08.2001 begründet.