Die Parteien streiten über Provisionsansprüche.
Die Beklagte vertreibt Dentalgold und sogenannte Spezialitäten, Hilfsteile und Fräsgeräte insbesondere an Zahnärzte und Dentallabors. Sie beschäftigt dazu Außendienstmitarbeiter, die in einem ihnen zugewiesenen Verkaufsgebiet Kunden besuchen und Verkäufe tätigen. Die Bestellungen werden noch am selben Tag ausgeführt, wenn sie bis 17.00 Uhr bei der Beklagten vorliegen, sonst am nächsten Tag.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|