Es werden folgende Feststellungen auf Antrag des Musterklägers getroffen:
1.Selbst für einen bilanzkundigen Anleger, welcher eine sorgfältige und eingehende Lektüre des gesamten Prospekts der Musterbeklagten vorgenommen hat, war der zu SP 34 c) aa) - heißt korrekt SP 34 c) Ziff. 1 - festgestellte Prospektfehler nicht ersichtlich.
2.Der Prospekthaftungsanspruch nach §
Der 19.06.2000 war der Zeitpunkt der erstmaligen Einführung der Wertpapiere im Sinne des §
Die Sechs-Monats-Frist des §
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|