LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 10.10.2001
2 Sa 29/01
Normen:
BGB § 252 ; BGB §§ 284 ff. ; BGB § 812 ; BGB § 818 ; BGB § 932 Abs. 2 ; BGB §§ 987 ff. ; BGB § 987 Abs. 1 ; BGB § 989 ; BGB § 990 ; BGB § 990 Abs. 1 Satz 1 ; BGB § 990 Abs. 1 Satz 2 ; BGB § 990 Abs. 2 ; ArbGG § 64 Abs. 1 ; ArbGG § 64 Abs. 2 ; ArbGG § 64 Abs. 6 ; ArbGG § 72a ; ZPO § 97 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 07.03.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 8592/00

Problematik der Ansprüche auf Nutzungsausfall und Schadensersatz nach den Grundsätzen des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses, wenn das zur privaten Nutzung dem Arbeitnehmer überlassene Fahrzeug nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zurückgegeben wird, weil dieser die Kündigung für unwirksam hält und hiergegen Klage erhebt - Höhe des Nutzungsausfalls im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung der vertraglichen Vereinbarungen

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.10.2001 - Aktenzeichen 2 Sa 29/01

DRsp Nr. 2003/4479

Problematik der Ansprüche auf Nutzungsausfall und Schadensersatz nach den Grundsätzen des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses, wenn das zur privaten Nutzung dem Arbeitnehmer überlassene Fahrzeug nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zurückgegeben wird, weil dieser die Kündigung für unwirksam hält und hiergegen Klage erhebt - Höhe des Nutzungsausfalls im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung der vertraglichen Vereinbarungen

Normenkette:

BGB § 252 ; BGB §§ 284 ff. ; BGB § 812 ; BGB § 818 ; BGB § 932 Abs. 2 ; BGB §§ 987 ff. ; BGB § 987 Abs. 1 ; BGB § 989 ; BGB § 990 ; BGB § 990 Abs. 1 Satz 1 ; BGB § 990 Abs. 1 Satz 2 ; BGB § 990 Abs. 2 ; ArbGG § 64 Abs. 1 ; ArbGG § 64 Abs. 2 ; ArbGG § 64 Abs. 6 ; ArbGG § 72a ; ZPO § 97 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Klägerin macht gegenüber dem Beklagten Schadenersatz und Nutzungsentschädigung wegen Weiternutzung eines dem Beklagten überlassenen Firmenwagens nach einer von der Klägerin ausgesprochenen ordentlichen Kündigung geltend.