Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 25.09.2012 -
Das beklagte Land hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Probezeitkündigung sowie einer Befristung.
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