LAG Köln - Urteil vom 05.06.2013
3 Sa 1002/12
Normen:
TzBfG § 14 Abs. 1; LVG NW § 74 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 25.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 837/12

Probezeitkündigung bei 25 befristeten Verträgen - Erfordernis der Abmahnung - Beteiligung des Personalrats

LAG Köln, Urteil vom 05.06.2013 - Aktenzeichen 3 Sa 1002/12

DRsp Nr. 2013/19691

Probezeitkündigung bei 25 befristeten Verträgen - Erfordernis der Abmahnung - Beteiligung des Personalrats

Tenor

1

Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 25.09.2012 - 5 Ca 837/12 - wird zurückgewiesen.

2

Das beklagte Land hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TzBfG § 14 Abs. 1; LVG NW § 74 Abs. 3;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Probezeitkündigung sowie einer Befristung.