Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.06.2009 in Sachen
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin der ihr auch zur Privatnutzung überlassene Dienstwagen während einer langandauernden Arbeitsunfähigkeitsperiode auch nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums zur Verfügung zu stellen ist.
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