A.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob ein Arbeitgeber in einer Werkszeitung Stellungnahmen von Mitarbeitern publizieren darf, die die Arbeit des Betriebsrats bewerten.
I.
1. Die Beschwerdeführerin, ein Chemieunternehmen, gibt eine Werkszeitung heraus. Im Jahr 1985 führte sie unter der Bezeichnung "Offen-Gesagt-Programm" eine Rubrik ein, in der Zuschriften von Mitarbeitern des Unternehmens zu betrieblichen Themen veröffentlicht wurden. Die Namen der Verfasser waren dem Leiter des Programms bekannt, wurden aber in der Zeitung nicht mitgeteilt. Die von den Zuschriften betroffenen betrieblichen Stellen erhielten Gelegenheit, sich in derselben Ausgabe zu den Themen der veröffentlichten Zuschriften zu äußern.
In der Oktoberausgabe 1988 der Werkszeitung wurde in der genannten Rubrik folgender Beitrag ohne Verfasserangabe veröffentlicht:
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|