LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.08.2010
12 Sa 940/09
Normen:
BetrVG § 77; ZPO § 256 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kassel , vom 17.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 124/08

Prämie für Verbesserungsvorschlag aufgrund Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Vorschlagswesen; unzulässige Zahlungsklage bei fehlender Entscheidung der paritätisch besetzte Ideenkommission

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.08.2010 - Aktenzeichen 12 Sa 940/09

DRsp Nr. 2011/1539

Prämie für Verbesserungsvorschlag aufgrund Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Vorschlagswesen; unzulässige Zahlungsklage bei fehlender Entscheidung der paritätisch besetzte Ideenkommission

1. Ist eine Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Vorschlagswesen so ausgestaltet, dass die Entscheidung über die Prämienberechtigung (Grund u. Höhe) einer paritätisch besetzten und mehrheitlich entscheidenden Ideenkommission übertragen ist, hat vor einer gerichtlichen Entscheidung zunächst die Kommission ihre Entscheidung zu treffen. Erst die dabei getroffenen Feststellungen und Bewertungen können einer beschränkten gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden. (BAG 20.01.2004 - 9 AZR 393/03 - NZA 2004, 995). 2. Das bedeutet gleichzeitig, dass eine Klage zur Durchsetzung eines Prämienanspruchs aus einer derart ausgestatteten Betriebsvereinbarung, die ohne Ausschöpfung des betrieblichen Verfahrens sofort bei den Arbeitsgerichten anhängig gemacht wird, als (derzeit) unzulässig abzuweisen ist.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 17.02.2009, Az.: 6 Ca 124/08, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 77; ZPO § 256 Abs. 1;

Tatbestand: