ArbG Dortmund, vom 09.06.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1501/94
LAG Hamm, vom 16.11.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Sa 1319/95
Postulationsfähigkeit eines Syndikusanwalts
BAG, Beschluß vom 19.03.1996 - Aktenzeichen 2 AZB 36/95
DRsp Nr. 1996/20805
Postulationsfähigkeit eines Syndikusanwalts
»Eine Berufung ist unzulässig, wenn die Berufungsschrift von einem angestellten Syndikusanwalt auf einem Firmenbogen für die Firma eingelegt wird, er als "Syndikusanwalt" unterzeichnet und auch im übrigen nicht zu erkennen gibt, daß er den Rechtsmittelführer als unabhängiger, bei einem deutschen Gericht zugelassener Rechtsanwalt vertritt.«