Auf die Berufung des Beklagten zu 2) wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Aachen - 5 Ca 2574/09 d - aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird an das Arbeitsgericht Aachen zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - zurückverwiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um eine Vergütungsforderung.
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