Die tarifgebundenen Parteien streiten darum, ob dem Kläger Entgeltfortzahlung nach §
Der Kläger ist bei dem beklagten Verlag in der EDV-Abteilung beschäftigt. Er ist Mitglied des bei der Beklagten gewählten Betriebsrats; im Jahr 2002 war er Ersatzmitglied.
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